Wenninger - Lizenzbedingungen zu Nutzung von Geodaten, Geotools und Services

Endbenutzer-Lizenzvertrag für Wenninger/ CADdy Softwareprodukte, Cloudsysteme, Datenpakete und Tools

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN

Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder juristischer Person) und dem Ingenieurbüro für Geoinformatik Dipl.Ing. Helmut Wenninger, für das oben bezeichnete Software- und/oder Datenprodukt. Das Lizenzprodukt umfasst Geodaten und Softwaretools zur Bearbeitung von Geodaten sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und „online“ oder elektronische Dokumentation („SOFTWAREPRODUKT“). Indem Sie die SOFTWARE oder das DATENPRODUKT installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein.

SOFTWARE- und DATENPRODUKT-LIZENZ

Das SOFTWAREPRODUKT und die DATEN werden sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Das SOFTWAREPRODUKT und die DATEN werden lizenziert, nicht verkauft.

1. LIZENZEINRÄUMUNG

Dieser Vertrag räumt Ihnen die folgenden Rechte ein: Anwendungssoftware - Desktopprodukte

Speicherung/Netzwerkverwendung

Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWARERODUKTES auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das SOFTWAREPRODUKT über ein internes Netzwerk auf einem anderen Computer zu installieren oder auszuführen. Sie sind jedoch verpflichtet, für das SOFTWARE/DATENPRODUKT für jeden Computer, auf dem das SOFTWAREPRODUKT von der Speichervorrichtung aus installiert oder ausgeführt wird, eine Lizenz zu erwerben. Ausgenommen sind davon nur sogenannte Büro bzw. Intranetlizenzen, die auch als solche beim Kauf gekennzeichnet werden.

Eine Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT kann nicht geteilt oder an mehreren Computern gleichzeitig verwendet werden ausgenommen die gelöste Lizenz (Mehrplatz, Intra-, Internetlizenz) entspricht diesen Anwendungsmöglichkeiten.

Produkte die als Privatanwenderlizenz gekennzeichnet sind, können für private Zwecke die nicht einen kommerziellen Hintergrund haben verwendet werden, sofern das Produkt ordentlich in unserer Lizenzierungsdatenbank registriert ist. Darüber hinausgehende Nutzung ist zu registrieren und kostenpflichtig.

Anwendungssoftware für Browser- und Cloudanwendungen

Im Gegensatz zur Desktopprodukten wird in Cloud- und browserbasierten Anwendungen ein Großteil der Daten und Software in der Cloud vorgehalten und bei Anwahl der geeigneten Funktion geladen, und bei Bedarf im Cache zwischengepuffert. Sie erwerben ein Nutzungsrecht, aber kein Eigentum an der Software. Ein Speichern der Sourcen ist nicht erlaubt. Daten in Desktopprodukten

Sie sind berechtigt, eine Kopie des DATENPRODUKTES für dasselbe Betriebssystem auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu verwenden. Für die Verwendung der Daten in mehrplatzfähigen Systemen sind die entsprechenden und dem Verwendungszweck angepassten Lizenzen (siehe Produktbeschreibung und Preisliste) zu verwenden. Eine Lizenz für das DATENPRODUKT kann nicht geteilt oder an mehreren Computern gleichzeitig verwendet werden, ausgenommen die gelöste Lizenz (Mehrplatz, Intra-, Internetlizenz) entspricht diesen Anwendungsmöglichkeiten. (siehe Definition Preislisten bzw. Rechnungstellung) Daten in Browserprodukten

Im Gegensatz zu Desktopprodukten wird in Cloud- und browserbasierten Anwendungen ein Großteil der Daten und Software in der Cloud vorgehalten und bei Anwahl der geeigneten Funktion geladen, und bei Bedarf im Cache zwischengepuffert. Sie erwerben ein Nutzungsrecht, aber kein Eigentum an den Daten. Ein physikalisches Speichern der Daten ist nicht erlaubt, außer es ist den Nutzungsbestimmungen des einzelnen Datensatzes ausdrücklich gestattet.

2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN

Nicht zum Weiterverkauf bestimmte Software und Daten. Falls das SOFTWARE bzw. DATENPRODUKT als „Nicht zum Weiterverkauf bestimmt“ gekennzeichnet ist, sind Sie, ungeachtet anderer Abschnitte des Vertrages, nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT bzw. das DATENPAKET weiterzuverkaufen oder auf andere Weise gegen einen Gegenwert zu übertragen. Beschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering). Dekompilierung und Disassemblierung

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder DATEN ohne entsprechende Zustimmung in andere Formate zu übertragen Verwendung in Folgeprodukten/Fertigprodukten

Werden aus dem Produkt sogenannte Folgeprodukte erzeugt (added Value - Produkte) sind diese in den Begleitpapieren (Angebot/Bestellung/Rechnung) explizit auszuweisen bzw. zu erwähnen. Bei Bedarf kann auch ein gesonderter Nutzungsvertrag abgeschlossen werden Vermietung

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWARE- und DATENPRODUKT ohne Zustimmung zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Serviceleistungen

Das Ingenieurbüro Wenninger bietet Ihnen möglicherweise Serviceleistungen in Verbindung mit dem SOFTWAREPRODUKT bzw. dem DATENPRODUKT. Die Serviceleistungen können entsprechend den Wenninger-Bestimmungen, die im Benutzerhandbuch der „Online-Dokumentation“ und/oder anderen von Wenninger zur Verfügung gestellten Materialien beschrieben sind, genutzt werden. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen als Teil der Serviceleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil des SOFTWAREPRODUKTS betrachtet und unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages. Wenninger ist berechtigt, die technischen Daten, die Sie als Teil der Serviceleistungen zur Verfügung stellen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich der Produktunterstützung und –entwicklung, zu verwenden. Übertragung der Software und Daten

Sie sind nicht berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Wenninger dauerhaft zu übertragen, auch nicht wenn Sie keine Kopien zurück behalten. Etwaige Folgeprodukte können nur im Rahmen der in den Begleitpapieren (Angebot, Bestellung, Rechnung) angegebenen Verwendungsmöglichkeiten genutzt werden. Kündigung

Unbeschadet sonstiger Rechte ist die Wenninger berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und der DATEN und alle seine Komponenten an Wenninger zurück zu geben.

3. URHEBERRECHT

Eigentum und Urheberrecht an dem SOFTWARE-, bzw. DATENPRODUKTEN (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und „Applets“, die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei Wenninger oder deren Lieferanten / Händlern. Das SOFTWARE/DATENPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsbestimmungen geschützt. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, das SOFTWAREPRODUKT wie jedes andere durch das Urheberrecht geschützte Material zu behandeln, mit der Ausnahme, dass Sie berechtigt sind, das SOFTWARE/DATENPRODUKT auf einem anderen Computer zu installieren, vorausgesetzt, Sie bewahren das Original ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke auf. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT begleitende gedruckte Material zu vervielfältigen, außer für den betriebsinternen Gebrauch.

Zusicherungen nach dem Ausfuhrgesetz

Sie erklären sich damit einverstanden und bestätigen, dass Sie das SOFTWARE und DATENPRODUKT nicht in ein Land, zu einer Person oder Firma exportieren oder reexportieren werden, die den Ausfuhrbeschränkungen von Deutschland, der EU, oder den Vereinigten Staaten unterliegen. Sie erklären sich insbesondere damit einverstanden, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht in ein Land exportieren oder reexportieren werden, dem eines der o.g. Länder ein Embargo oder eine Beschränkung für Waren oder Dienstleistungen auferlegt haben.

Entschädigung

Das SOFTWAREPRODUKT und alle Verbesserungen werden wie in diesen Lizenzbestimmungen angegeben und entsprechend der Dokumentation benutzt, die dem SOFTWAREPRODUKT und der Verbesserung jeweils beiliegen. Sie sind dafür verantwortlich zu prüfen, ob zusätzliche Urheberrechte, Patente oder sonstige Lizenzen erforderlich sind, und diese Lizenzen einzuholen. Sie erklären sich damit einverstanden, Wenninger seine Mitarbeiter und deren Zulieferer, zu entschädigen und zu verteidigen im Hinblick auf alle Verluste, Schäden, Geldstrafen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltshonorare und -kosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit Behauptungen ergeben, dass Sie Material (ausgenommen das von Wenninger gelieferte Material) im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT oder einer Verbesserung kodiert, komprimiert, kopiert oder übertragen und damit gegen die Rechte einer anderen Partei oder gegen ein Gesetz verstoßen haben.

Haftungsbeschränkung

Wenninger und seine Zulieferer haften in keinem Fall für irgendwelche Schadensfolgen die mittel- oder unmittelbar aus der Nutzung der Software entstehen, insbesondere gilt dieser Haftungsausschluss für besondere Schadensfolgen, Neben- oder Folgekosten, indirekte Schäden, spekulative Schäden, Schäden aus fehlerhaften Algorithmen, pönalisierende Verurteilungen zu Schadensersatz, oder Folgeschäden jedweder Art ebenso für Schäden aus entgangenen Gewinnen, Betriebsunterbrechungen, Verlust von betrieblichen Informationen bzw. des Firmenwertes oder aus Computerausfällen oder sonstiger finanzieller Verluste die dem Lizenznehmer oder einem Dritten aufgrund der Nutzung oder der Nichtnutzbarkeit, der Dokumentation oder sonstiger Begleitmaterialien entstehen.

Sonstiges

Für nicht in den Lizenzbestimmungen Geregeltes gelten unsere allgemeinen AGB´s. Gerichtsstand ist München.

Warenzeichen

ACCESS, Windows 95 / 98 / NT /XP und EXCEL, sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation. TerraCADdy, CADdy, RoadSCOUT sind eingetragene Warenzeichen von Wenninger bzw. CADdy Geomatics. Alle anderen Marken- und Produktnamen oder Warenzeichen gehören den jeweiligen Eigentümern.